Der Apotheker der Jettinger St.-Martins-Apotheke darf diese nicht wieder betreiben. Ein entsprechendes Urteil hat das Verwaltungsgericht Augsburg am Dienstag getroffen. Der Widerruf der Betriebserlaubnis durch das Landratsamt Günzburg ist damit rechtmäßig, wie das Gericht erkannte.
Jettingen-Scheppach